Haftungsausschluss Kids Paintball
Bitte lies dir den folgenden Haftungsausschluss gut durch!
Fülle danach die unteren Felder vollständig aus, unterschreibe im Unterschriftenfeld und sende den Haftungsausschluss an unser System.
Unser Personal wird deine Angaben mit deinem Personalausweis vor Ort vergleichen.
Erst dann darfst du auf unseren Feldern spielen.


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§1 – Präambel

Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter

und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des

Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer akzeptiert durch seine Unterschrift die

in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt dadurch diese

Vorschriften gelesen zu haben. Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am

Paintballspiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen.

§ 2 – Spielregeln und Gefahren

1) Das Spielen des Kids Paintball- Spiels ist ab dem vollendeten 12 Lebensjahr möglich.

2) Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit

druckluftbetriebenen Geräten (sogenannten Markierern) ausgerüstete, welche

mit Farbe gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die

Ausrüstung eines Spielers von einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt

diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung sofort aus dem Spiel aus.

3) Durch das Auftreffen der Farbkugel auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt

mit anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen

Schutzausrüstung Verletzungen, insbesondere Hämatome (Blaue Flecken) erleiden. Der Spieler ist deshalb

verpflichtet beim Betreten des Spielfelds und beim Spiel immer eine Paintball Schutzmaske und einen

Oberkörperschutz (Inhalt der Verleihausrüstung) - 

(optional Halsschutz, Tief- oder Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich

vor Verletzungen zu schützen. Für das Paintballspiel wurde eine spezielle

Schutzausrüstung entwickelt, welche von Spielern getragen werden muss. Die

Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzmaske) und

getragen (Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur

speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck

erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist nicht erlaubt,

andernfalls ist der Veranstalter von jeglicher Haftung frei zu sprechen.

4) Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden

sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen

Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem

gesundheitlichem Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballsports

unter Umständen zu körperlichen Schäden führen kann.

5) Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der druckluftbetriebenen

Schusswaffe und deren Treibemittelbehälter, kann beim Spielen schwere oder

tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein

Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung

und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Eventpark Oberpfalz

übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten

verursachten Schäden. Der Spieler/Erziehungsberechtigte nimmt mit der Unterschrift dieses

Dokumentesdies zur Kenntnis.

5) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden

verschossenen Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit

Luft aufgeblasenen Deckungen (SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder

Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit

(Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz

oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das

Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter

Schutzausrüstung verringert werden.

§ 3 – Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich

Das Betreten des Spielfelds ist nur mit der in §2 genannten

und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete

Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift des

Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die der Sport mit sich

bringen kann zur Kenntnis.

§ 4 – Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet für keine wie  immer gearteten Schäden, welche durch oder

mit dem Spiel, wem auch immer, entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf nicht

fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner bei ihm Beschäftigten oder

für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine

Haftung für Schäden, an Personen oder Objekten, die aufgrund von

Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss

bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Aufenthaltsbereich sowie die Parkplätze.

Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeuge

schnellstens zu entfernen, da sonst Schäden am Lack entstehen können. Für diese

Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des

Dokuments wird dies zur Kenntnis genommen.

§ 5 – Markierer

Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die

Mündungsgeschwindigkeit der aus den druckluftbetriebenen Schusswaffen

verschossenen Farbkugeln unter 0,5 Joule beträgt. Eine Veränderung der

Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser Mündungsgeschwindigkeit führt, führt

zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und berechtigt den Veranstalter zur

Anzeige bei den zuständigen Behörden.

§ 6 – Umgang mit Paintballs

Hiermit versichere ich der MM Paintballsport GmbH dass ich keine Paintballs, auch aus dem Ladenlokal von PHQ Paintball oder schon mal gekaufte Paintballs vom Eventpark Oberpfalz in den Eventpark mitbringe.

Das Aufheben von Paintballs ist strengstens untersagt. Ihr gefährdet die Gesundheit eurer Mitspieler. Wir erheben eine Wartungspauschale von 25€ bei Zuwiderhandlung.

Zuwiderhandlung führen zum sofortigen und dauerhaften verweis des Geländes des Eventpark Trisching. 

§ 7 – Sonstige Spielerpflichten

Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des

Veranstalters und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte

Schäden sind von diesem zu ersetzen.#

§ 8 - Erziehungsberechtigte oder Volljährige Aufsichtsperson

Bei jeglichen Kids-Paintball Spielen muss ein Elternteil oder eine von einem Elternteil bestimmte Aufsichtsperson (mit schriftlicher Berechtigung der Eltern) zu jedem Zeitpunkt anwesend sein. Zuwiderhandlungen werden mit Spielausschluss der Gruppe geahndet. Die Aufsichtsperson übernimmt die Haftung für jegliches Regelwidrige Verhalten der Kinder/Jugendlichen. 





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