Bitte lies dir den folgenden Haftungsausschluss gut durch!
Fülle danach die unteren Felder vollständig aus, unterschreibe im Unterschriftenfeld und sende den Haftungsausschluss an unser System.
Unser Personal wird deine Angaben mit deinem Personalausweis vor Ort vergleichen.
Erst dann darfst du auf unseren Feldern spielen.
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§1 – Präambel
Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter
und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des
Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer akzeptiert durch seine Unterschrift die
in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt dadurch diese
Vorschriften gelesen zu haben. Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am
Paintballspiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen.
§ 2 – Spielregeln und Gefahren
1) Das Spielen des Kids Paintball- Spiels ist ab dem vollendeten 12 Lebensjahr möglich.
2) Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit
druckluftbetriebenen Geräten (sogenannten Markierern) ausgerüstete, welche
mit Farbe gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die
Ausrüstung eines Spielers von einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt
diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung sofort aus dem Spiel aus.
3) Durch das Auftreffen der Farbkugel auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt
mit anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen
Schutzausrüstung Verletzungen, insbesondere Hämatome (Blaue Flecken) erleiden. Der Spieler ist deshalb
verpflichtet beim Betreten des Spielfelds und beim Spiel immer eine Paintball Schutzmaske und einen
Oberkörperschutz (Inhalt der Verleihausrüstung) -
(optional Halsschutz, Tief- oder Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich
vor Verletzungen zu schützen. Für das Paintballspiel wurde eine spezielle
Schutzausrüstung entwickelt, welche von Spielern getragen werden muss. Die
Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzmaske) und
getragen (Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur
speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck
erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist nicht erlaubt,
andernfalls ist der Veranstalter von jeglicher Haftung frei zu sprechen.
4) Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden
sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen
Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem
gesundheitlichem Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballsports
unter Umständen zu körperlichen Schäden führen kann.
5) Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der druckluftbetriebenen
Schusswaffe und deren Treibemittelbehälter, kann beim Spielen schwere oder
tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein
Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung
und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Eventpark Oberpfalz
übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten
verursachten Schäden. Der Spieler/Erziehungsberechtigte nimmt mit der Unterschrift dieses
Dokumentesdies zur Kenntnis.
5) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden
verschossenen Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit
Luft aufgeblasenen Deckungen (SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder
Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit
(Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz
oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das
Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter
Schutzausrüstung verringert werden.
§ 3 – Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich
Das Betreten des Spielfelds ist nur mit der in §2 genannten
und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete
Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift des
Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die der Sport mit sich
bringen kann zur Kenntnis.
§ 4 – Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch oder
mit dem Spiel, wem auch immer, entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf nicht
fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner bei ihm Beschäftigten oder
für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine
Haftung für Schäden, an Personen oder Objekten, die aufgrund von
Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss
bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Aufenthaltsbereich sowie die Parkplätze.
Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeuge
schnellstens zu entfernen, da sonst Schäden am Lack entstehen können. Für diese
Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des
Dokuments wird dies zur Kenntnis genommen.
§ 5 – Markierer
Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die
Mündungsgeschwindigkeit der aus den druckluftbetriebenen Schusswaffen
verschossenen Farbkugeln unter 0,5 Joule beträgt. Eine Veränderung der
Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser Mündungsgeschwindigkeit führt, führt
zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und berechtigt den Veranstalter zur
Anzeige bei den zuständigen Behörden.
§ 6 – Umgang mit Paintballs
Hiermit versichere ich der MM Paintballsport GmbH dass ich keine Paintballs, auch aus dem Ladenlokal von PHQ Paintball oder schon mal gekaufte Paintballs vom Eventpark Oberpfalz in den Eventpark mitbringe.
Das Aufheben von Paintballs ist strengstens untersagt. Ihr gefährdet die Gesundheit eurer Mitspieler. Wir erheben eine Wartungspauschale von 25€ bei Zuwiderhandlung.
Zuwiderhandlung führen zum sofortigen und dauerhaften verweis des Geländes des Eventpark Trisching.
§ 7 – Sonstige Spielerpflichten
Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des
Veranstalters und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte
Schäden sind von diesem zu ersetzen.#
§ 8 - Erziehungsberechtigte oder Volljährige Aufsichtsperson
Bei jeglichen Kids-Paintball Spielen muss ein Elternteil oder eine von einem Elternteil bestimmte Aufsichtsperson (mit schriftlicher Berechtigung der Eltern) zu jedem Zeitpunkt anwesend sein. Zuwiderhandlungen werden mit Spielausschluss der Gruppe geahndet. Die Aufsichtsperson übernimmt die Haftung für jegliches Regelwidrige Verhalten der Kinder/Jugendlichen.