§1 – Präambel
Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter
und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des
UTB-Spiels. Jeder Spielteilnehmer akzeptiert durch seine Unterschrift die
in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt dadurch diese
Vorschriften gelesen zu haben. Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am
UTB-Spiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen.
§ 2 – Spielregeln und Gefahren
1) UTB besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit
Tazern (Elektroschockern 200.000V) ausgerüstet. Wird, bei aktiviertem Tazer der Körper mit dem Tazer berührt
gibt es einen Elektroschock.
2) Durch Elektroschocks oder durch Körperkontakt
mit anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen
Schutzausrüstung Verletzungen erleiden. Der Spieler ist deshalb verpflichtet
beim Betreten des Spielfelds und beim Spiel immer eine UTB Schutzbrille
(optional Ellbogenschoner, Knieschoner, feste Schuhe) zu tragen, um sich
vor Verletzungen zu schützen. Die
Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzbrille) und
getragen (Schutzbrille die muss Augenpartie bedecken) werden. Nur
speziell für den UTB-Sport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck
erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist nicht erlaubt,
andernfalls ist der Veranstalter von jeglicher Haftung frei zu sprechen.
3) Das UTB-Spiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden
sein, sodass das Spielen von UTB einen einwandfreien gesundheitlichen
Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem
gesundheitlichem Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des UTB-Sports
unter Umständen zu körperlichen Schäden führen kann.
Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift das er:
- in körperlich fiter Verfassung
- über 18 Jahre alt
- ohne Diagnose von Herzproblemen
- nicht Träger eines Herzschrittmachers
- nicht übermäßig Alkoholisiert oder Angetrunken
ist und aus freier Entscheidung am UTB Spiel teilnimmt.
4) Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der Tazer, kann beim Spielen
schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein
Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung
und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Der Eventpark Oberpfalz
übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten
verursachten Schäden. Der Spieler nimmt mit der Unterschrift dieses Dokumentes
dies zur Kenntnis.
5) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit oder auf dem Boden liegenden
Laub oder eventuell anderer Hindernisse erhöhte Sturzgefahr. Jeder
Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit
(Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz
oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das
Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter
Schutzausrüstung verringert werden.
§ 3 – Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich
Das Betreten des Spielfelds ist nur mit der in §2 genannten
und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete
Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift des
Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die der Sport mit sich
bringen kann zur Kenntnis.
§ 4 – Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch oder
mit dem Spiel, wem auch immer, entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf nicht
fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner bei ihm Beschäftigten oder
für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine
Haftung für Schäden, an Personen oder Objekten, die aufgrund von
Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss
bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Aufenthaltsbereich sowie die Parkplätze.
Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeuge
schnellstens zu entfernen, da sonst Schäden am Lack entstehen können. Für diese
Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des
Dokuments wird dies zur Kenntnis genommen.
§ 5 – Sonstige Spielerpflichten
Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des
Veranstalters und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung von Eventpark
Oberpfalz pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte
Schäden sind von diesem zu ersetzen.