Haftungsausschluss UTB- Ultimate Tazer Ball
Bitte lies dir den folgenden Haftungsausschluss gut durch!
Fülle danach die unteren Felder vollständig aus, unterschreibe im Unterschriftenfeld und sende den Haftungsausschluss an unser System.
Unser Personal wird deine Angaben mit deinem Personalausweis vor Ort vergleichen.
Erst dann darfst du auf unseren Feldern spielen.


§1 – Präambel

Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter

und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des

UTB-Spiels. Jeder Spielteilnehmer akzeptiert durch seine Unterschrift die

in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorschriften und erklärt dadurch diese

Vorschriften gelesen zu haben. Jeder Spielteilnehmer ist vor Teilnahme am

UTB-Spiel verpflichtet die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen.

§ 2 – Spielregeln und Gefahren

1) UTB besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit

Tazern (Elektroschockern 200.000V) ausgerüstet. Wird, bei aktiviertem Tazer der Körper mit dem Tazer berührt

gibt es einen Elektroschock.

2) Durch Elektroschocks oder durch Körperkontakt

mit anderen Spielern kann der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen

Schutzausrüstung Verletzungen erleiden. Der Spieler ist deshalb verpflichtet

beim Betreten des Spielfelds und beim Spiel immer eine UTB Schutzbrille 

(optional Ellbogenschoner, Knieschoner, feste Schuhe) zu tragen, um sich

vor Verletzungen zu schützen.  Die

Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzbrille) und

getragen (Schutzbrille die muss Augenpartie bedecken) werden. Nur

speziell für den UTB-Sport entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck

erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist nicht erlaubt,

andernfalls ist der Veranstalter von jeglicher Haftung frei zu sprechen.

3) Das UTB-Spiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden

sein, sodass das Spielen von UTB einen einwandfreien gesundheitlichen

Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt deshalb in einwandfreiem

gesundheitlichem Zustand zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des UTB-Sports

unter Umständen zu körperlichen Schäden führen kann.

Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift das er:

  • in körperlich fiter Verfassung
  • über 18 Jahre alt
  • ohne Diagnose von Herzproblemen
  • nicht Träger eines Herzschrittmachers
  • nicht übermäßig Alkoholisiert oder Angetrunken 

ist und aus freier Entscheidung am UTB Spiel teilnimmt. 

4) Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der Tazer, kann beim Spielen

schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein

Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung

und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Der Eventpark Oberpfalz

übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten

verursachten Schäden. Der Spieler nimmt mit der Unterschrift dieses Dokumentes

dies zur Kenntnis.

5) Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit oder auf dem Boden liegenden

 Laub oder eventuell anderer Hindernisse erhöhte Sturzgefahr. Jeder

Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit

(Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz

oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das

Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter

Schutzausrüstung verringert werden.

§ 3 – Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich

Das Betreten des Spielfelds ist nur mit der in §2 genannten

und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete

Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift des

Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die der Sport mit sich

bringen kann zur Kenntnis.

§ 4 – Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet für keine wie  immer gearteten Schäden, welche durch oder

mit dem Spiel, wem auch immer, entstehen. Der Ausschluss bezieht sich auf nicht

fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner bei ihm Beschäftigten oder

für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine

Haftung für Schäden, an Personen oder Objekten, die aufgrund von

Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss

bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Aufenthaltsbereich sowie die Parkplätze.

Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeuge

schnellstens zu entfernen, da sonst Schäden am Lack entstehen können. Für diese

Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des

Dokuments wird dies zur Kenntnis genommen.


§ 5 – Sonstige Spielerpflichten

Der Spieler verpflichtet sich sämtliche Einrichtungen des

Veranstalters und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung von Eventpark

Oberpfalz pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte

Schäden sind von diesem zu ersetzen.







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